Staatliche Förderungen
Förderung für Erneuerbare Energien
Stromkosten sparen durch eigenen Solarstrom und den nicht genutzten Rest einspeisen – im Januar 2023 noch für 8,20 ct/kWh Einspeisevergütung, 20 Jahre lang staatl. garantiert.
Förderung vom Deutschen Institut für Solarenergie für zertifizierte Solarfachbetriebe
Das Deutsche Institut für Solarenergie fördert ab dem 15.10.2023 den Erwerb von Photovoltaikanlagen ab 5 kWp inkl. Batteriespeicher über zertifizierte Fachbetriebe für Photovoltaiktechnik. Die Förderung wird bis zu einer Förderhöhe von bis zu einmalig 5.000 Euro bezuschusst. Da es sich um eine institutionelle Förderung handelt, wird der Zuschuss je nach Fachbetrieb als Rückerstattung oder direkt als Sofort-Rabatt in Ihren Angeboten dargestellt.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Bis zu 5.000 Euro Förderung für schlüsselfertige Photovoltaikanlagen
- Bedingung: Die Photovoltaikanlage wurde erfolgreich beim zuständigen Netzbetreiber angemeldet sein.
Förderbedingungen
- Kauf von Photovoltaikanlage, Speicher und Ladestation
- Mindestgrößen: Ladestation mind. 11 kW Ladeleistung, PV mind. 5 kWp, Speicher mind. 5 kWh Speicherkapazität
- Stromkasten/Zählerschrank nach aktuellen regionalen Standards
Förderung früh beantragen und Wartezeiten vermeiden
Die Förderung wird ausschließlich an förderberechtigte Solarunternehmen vergeben, die Mindestvoraussetzungen für den Vertrieb von qualifizierten Photovoltaikanlagen entsprechen.
Förderzeitraum
- Der Förderzeitraum beginnt am 15.10.2023 und endet am 31.12.2023
Ausgeschöpft
KfW 442: bis zu 10.200 € Förderung für Photovoltaikanlage, Speicher und Wallbox
Ab dem 26. September 2023 fördert das Verkehrsministerium über den KfW-Zuschuss die Kombination von E-Auto, Ladestation und Photovoltaik. Neben den Anschaffungskosten für die Komponenten wird auch die Installation und ein Energiemanagementsystem für die Gesamtanlage gefördert. Damit soll Hausbesitzer*innen, die bereits ein E-Auto besitzen, die Anschaffung einer Photovoltaikanlage mit Speicher erleichtert werden. Denn das Laden mit eigenem Solarstrom ist klimafreundlich und auch deutlich günstiger als an öffentlichen Ladestationen.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Bis zu 10.200 € Förderung für die gleichzeitige Anschaffung von Photovoltaikanlage, Speicher und Ladestation
- Bedingung: E-Auto ist vorhanden oder bestellt, auch Leasing zulässig
- Förderung ab dem 26.09.2023 verfügbar (Förderprogramm KfW 442)
- Schnell sein lohnt sich, denn das Förderprogramm hat ein fixes Volumen von nur 500 Millionen Euro (bei max. Förderhöhe = nur knapp 50.000 Anträge)
Förderbedingungen
- Kauf von Photovoltaikanlage, Speicher und Ladestation
- Mindestgrößen: Ladestation mind. 11 kW Ladeleistung, PV mind. 5 kWp, Speicher mind. 5 kWh Speicherkapazität
- Besitz eines E-Autos (kein Hybrid) oder E-Auto ist bis zur Antragstellung bestellt, Leasing ist auch zulässig, sofern die Laufzeit des Vertrags mindestens 12 Monate beträgt
- Sie wohnen in einem Bestandsgebäude (kein Neubau), das Sie selbst besitzen
Förderung früh beantragen und Wartezeiten vermeiden
Durch die neue E-Mobilität-Förderung ist ein Ansturm auf Photovoltaikanlagen, Stromspeicher und Ladesäulen zu erwarten. Das kann zu Fachkräfteknappheit, Materialengpässen und somit erhöhten Wartezeiten führen. Stellen Sie daher zeitnah eine Anfrage für Ihr unverbindliches Angebot und sichern Sie sich frühzeitig einen Installationstermin.
Darüber hinaus ist auch das Fördervolumen des KfW-Programms 442 auf 500 Mio € begrenzt. Nimmt man an, jede*r Antragsteller*in beantragt die maximale Förderhöhe von 10.200 €, entspricht das noch nicht einmal 50.000 Anträgen.
Aktuelle Förderung und EEG Einspeisevergütung
Bund, Länder, Kommunen und Versorger bieten verschiedene Möglichkeiten zur Förderung einer PV-Anlage an. So gibt es Förderungen mit Zuschüssen für Investitionskosten bei der Anschaffung einer Solaranlage von bis zu 10% und Förderungen, die den Betrieb der Anlage finanziell unterstützen.
Mehr lesen.
Das Bundeswirtschaftsministerium gibt in seiner Förderdatenbank einen Überblick über Förderprogramme der EU, des Bundes und der Länder. Außerdem gibt es eine Vielzahl regionaler Förderprogramme und eine hohe Dynamik, weil viele Programme auslaufen und neue aufgesetzt werden. Beispielhaft werden einige der aktuellen Programme im Folgenden aufgeführt.
Zur Förderung der Anschaffung einer PV-Anlage bietet die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) über den Kredit 270 „Erneuerbare Energien – Standard“, einen zinsgünstigen Kredit für PV-Anlagen auf Dächern, an Fassaden und auf Freiflächen. Voraussetzung für die Bewilligung des Kredits ist, dass ein Teil des über Photovoltaik erzeugten Stroms eingespeist oder verkauft wird. Die Höhe des Kredits kann dabei bis zu 100% der Investitionskosten decken. Wer von dieser Investitionsförderung profitieren möchte, sollte darauf achten, die entsprechenden Anträge vor dem Kauf der Solaranlage einzureichen.
Ebenfalls bundesweit erhältlich ist die über das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geregelte Einspeisevergütung für Solarstrom. Die Höhe der Einspeisevergütung wird regelmäßig neu erhoben. Der zum Zeitpunkt der Anschaffung einer PV-Anlage oder Solaranlage gültige Betrag wird Anlagenbetreibern dann jedoch garantiert über eine Laufzeit von 20 Jahren ausgezahlt. Im November 2020 betrug die gesetzliche Einspeisevergütung 0,0847 Euro/kWh. Ein Rechenbeispiel verdeutlicht, welcher Ertrag so über einen Zeitraum von 20 Jahre erzielt werden kann:
Im November 2020 wird eine PV-Anlage mit einer Leistung von 6,5 kWp an einem Standort mit 950 kWh/kWp pro Jahr installiert. Die Investitionskosten betragen 8.320 Euro und die zu diesem Zeitpunkt garantierte Einspeisevergütung beträgt 0,0847 Euro/kWh. Der Eigenverbrauchsanteil der Anlage liegt bei 25%, der restliche Stromertrag wird in das Stromnetz eingespeist. Über einen Zeitraum von 20 Jahren werden so 88.959 kWh Strom in das Netz eingespeist und über die Einspeisevergütung gefördert. Der Ertrag durch die Einspeisevergütung beträgt entsprechend 7.539 Euro und somit etwa 90% der Investitionskosten.
Bis zum Jahr 2027 dürfen Betreiber von PV-Anlagen/olaranlagen, die älter als 20 Jahre sind und keine Einspeisevergütung mehr erhalten, ihren selbst erzeugten Strom weiterhin in das öffentliche Stromnetz einspeisen. Die Netzbetreiber sind dazu verpflichtet, diesen Solarstrom abzunehmen und den Anlagenbesitzern eine Vergütung zu zahlen. Diese ist allerdings deutlich niedriger als die gesetzliche Einspeisevergütung. Sie hängt vom aktuellen Börsenstrompreis ab und bewegt sich in einem Bereich zwischen 2 und 4 Cent pro Kilowattstunde.
Darüber hinaus bieten mehrere Bundesländer Förderprogramme für Photovoltaik-Anlagen und/oder Solarspeicher an. Darunter Bayern, Berlin, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz.
Auch einige Kommunen fördern die Anschaffung von Photovoltaik-Anlagen. Neben München, das mit dem „Münchner Förderprogramm Energieeinsparung“ u.a. die Neuerrichtung von fest installierten, mit dem Stromnetz des Netzbetreibers verbundenen Photovoltaikanlagen zur Stromerzeugung bis maximal 30 kWp Leistung mit Fördersätzen von etwa 16% unterstützt, gibt es u.a. auch Förderprogramme in Stuttgart, Freiburg, Braunschweig, Aachen, Köln, Münster und Düsseldorf.
Einen Überblick über die für Sie infrage kommenden Fördermöglichkeiten erhalten Sie von regionalen Solarfachbetrieben. Hier Anfrage stellen und Förderberatung anfordern.
Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) – Novelle
Aktuelle Fördermöglichkeiten für die eigene Photovoltaikanlage – wichtige Änderungen
Das überarbeitete EEG vereinfacht viele bisherige Vorgaben. Welche Neuerungen sieht das aktualisierte Gesetz vor? Was bedeutet das für bestehende und neue PV-Anlagen?
Die Politik der Bundesregierung verfolgt das Ziel, die Klimaerwärmung auf 1,5 Grad zu begrenzen. Dazu wurden zahlreiche Maßnahmen verabschiedet. Bis zum Jahr 2035 soll die Energieversorgung möglichst vollständig auf regenerativen Quellen beruhen.
Man plant für 2030, dass bereits 80 Prozent des in Deutschland verbrauchten Stroms umweltfreundlich erzeugt werden. Die Regierung sieht dieses Ziel als „überragendes öffentliches Interesse“ an, dessen Umsetzung „der öffentlichen Sicherheit“ diene. So soll unter anderem die gefährliche Abhängigkeit von fossilen Rohstoffen aus Ländern wie Russland beendet werden.
Am 7. Juli beschloss die Bundesregierung eine Neufassung des EEG, die zum 30. Juli 2022 in Kraft trat. Das Gesetz regelt die Einspeisung regenerativen Stroms in die öffentlichen Stromnetze. Mit der Neufassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) profitieren Betreiber von Solaranlagen von vielen Verbesserungen und Vereinfachungen. So sollen zum Beispiel die Vergütungssätze angehoben werden, sofern die Europäische Kommission dem zustimmt.
Einige Änderungen im (EEG) (https://www.erneuerbare-energien.de/EE/Redaktion/DE/Dossier/eeg.html) machen Photovoltaikanlagen noch attraktiver für interessierte Menschen.
Wir stellen die neuen EEG-Regelungen vor, die für eine typische PV-Hausanlage mit einer Leistung von rund 3 bis 20 Kilowatt Leistung (kWp) entscheidend sind. Änderungen für Freiflächenanlagen oder Mieterstromanlagen bleiben unberücksichtigt. Die meisten Veränderungen gelten ab dem 1. Januar 2023, einige jedoch bereits im Laufe des Jahres 2022.
Die Bundesregierung will den Ausbau regenerativer Energien massiv fördern, so soll die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen wie Gas und Öl reduziert werden. Der Strom soll überwiegend durch auf Dächern installierte Solaranlagen generiert werden. Bereits in diesem Jahr will man 7 Gigawatt (GW) durch neue Photovoltaik Anlagen hinzugewinnen. Für das nächste Jahr werden weitere 9 GW angepeilt und im Jahr 2026 werden zusätzliche 26 GW durch neue Anlagen angestrebt.
Mit dem neuen EEG ist außerdem eine Förderungsvergütung auch für Anlagen mit einer Leistung bis maximal 20 Kilowatt etwa auf Carports, Garagen oder im Garten möglich. Eine Installation wird allerdings nur dann gefördert, wenn die Montage einer PV-Anlage auf dem Hausdach nicht sinnvoll ist. Die konkreten Bedingungen für die Ausnahmen sollen in einer noch zu verabschiedenden Verordnung geregelt werden.
Bauherren sollten bei der Installation von PV-Anlagen auf die Vorgaben des lokalen Baurechts, des Denkmalschutzes usw. achten, es könnten extra Genehmigungen seitens der Gemeinde nötig sein.
Im Jahr 2021 wurden rund 233,6 Mrd. kWh Strom aus erneuerbaren Energieträgern erzeugt. Dies waren allerdings rund 17 Mrd. kWh weniger als im Vorjahr (-7 Prozent). Im Verhältnis stieg der Anteil der erneuerbaren Energien trotzdem gegenüber fossilen Energieträgern wie (Kohle, Gas und Öl). Laut dem Umweltbundesamt .
Das sind die wichtigsten Änderungen
Erleichterungen beim Netzanschluss
Für die zu erwartenden Strommengen müssen die Netz-Betreiber die Stromnetze massiv ausbauen. Ab 2025 müssen Stromkonzerne den PV-Anlagen-Betreibern Portale anbieten, die es erleichtern, eine Netzanfrage für geplante Photovoltaik-Anlagen zu stellen. Außerdem sieht die Neufassung des EEGs Fristen vor, in denen die Netzbetreiber verpflichtet sind, diese Anfragen zu bearbeiten. Diese Portale sollen digital und bundesweit einheitlich gestaltet sein.
Vereinfachungen für Bestands-PV-Anlagen
Nicht nur für Neu-Anlagen, sondern auch für Bestands-Anlagen gibt es mit dem überarbeiteten EEG zahlreiche Vereinfachungen. So fällt für alle Anlagen ab 2023 die EEG-Umlage weg, dadurch wird auch der Erzeugungszähler überflüssig. Dieser muss nur noch wahrscheinlich bis Ende 2022 vom Netzbetreiber gemietet werden und kann zum Jahresbeginn 2023 abgebaut werden. Durch den Wegfall der EEG-Umlage vereinfacht sich dadurch die Abrechnung.
Für PV-Anlagen, die bereits vor dem 30. Juli 2022 aktiv sind, gelten die bisherigen Vergütungssätze weiter. Die neuen und höheren Vergütungen gelten allerdings nur für ab dem 1. Juli 2022 neu betriebene PV-Anlagen.
Wegfall von Beschränkungen für neue PV-Anlagen
Bislang galt, dass höchstens 70 Prozent der Nennleistung einer PV-Anlage ins öffentliche Netz eingespeist werden dürfen. Diese technische Beschränkung fällt für Neu-Anlagen bis 25 kWp zum 1. Januar 2023 weg. Allerdings hat das Bundeswirtschaftsministerium im „Energiesicherungspaket“ eine Aufhebung der Beschränkung auch für Alt-Anlagen angekündigt. Dazu müssen aber noch Gesetzte angepasst werden, teilte eine Sprecherin des Bundeswirtschaftsministeriums mit.
Neue Vergütungssätze
Die neuen Vergütungssätze gelten seit dem 30. Juli 2022 für Anlagen, die ab diesem Zeitpunkt in Betrieb genommen und dem Netzbetreiber gemeldet wurden.
Besonderheit bei Volleinspeisung:
Um auch in den nächsten Jahren von den gestiegenen Zahlungen zu profitieren, müssen die Anlagen jedes Jahr bis zum 1.12.2022 nochmals den Netzbetreiber gemeldet werden.
Besonderheit bei Anlagen mit Eigenverbrauch:
Für PV-Anlagen mit Eigenversorgung gelten jetzt höhere Vergütungssätze: Anlagen bis 10 kWp erhalten dann 8,2 Cent pro kWh, bisher 6,24. Bei größeren Anlagen beträgt der Anteil für die ersten 10 kWp ebenfalls 8,2 Cent und sinkt für den Rest der Leistung auf 7,1 Cent pro kWp, bisher 6,06.
Beispiel für 15 kWp-Anlage mit Eigenversorgung: Dort erhalten Betreiber durchschnittlich 7,8 Cent pro Kilowattstunde.
Höhere Vergütung für Volleinspeisung
Hier gilt jetzt eine feste Einspeisevergütung bis 10 kWp von 13 Cent pro kWh, bisher 6,24. Bei größeren Anlagen fällt die Auszahlungshöhe ab der 10 kWp-Stufe auf 10,9 Cent pro kWp, bisher 6,06. Die Förder-Grenze der Anlage liegt bei 300 Kilowatt. Der Preis liegt damit zwischen 3,8 und 5,1 Cent pro kWh höher als bei Anlagen für den Eigenverbrauch.
Beispiel für 15 kWp-Anlage mit Volleinspeisung: Dort erhalten Betreiber durchschnittlich 12,3 Cent pro Kilowattstunde.
Achtung: Der Netzbetreiber muss vor Inbetriebnahme informiert werden, falls die Anlage in Volleinspeisung betrieben werden soll.
Keine Abstrafung bei Bauverzögerung
Gute Nachricht: Sollte sich der Anlagenbau verzögern, drohen jetzt keine Nachteile und es muss keine Absenkung der Vergütung befürchtet werden. Die Vergütungssätze bleiben in den Jahren 2022 und 2023 stabil und werden erst Anfang 2024 abgesenkt.
Ziel: Ausbau der regenerativen Energiegewinnung
Die Vergütungen wurden erhöht, um einen Ausbau der Solarstromgewinnung in Deutschland zu fördern. Dadurch sollen sich PV-Anlagen auch für Haushalte mit geringem oder keinem Eigenverbrauch lohnen.
Mit dem neuen EEG ist jetzt sogar der gleichzeitige Betrieb einer Eigenverbrauchs- und Volleinspeise-Anlage auf demselben Grund und Boden möglich. So könnte beispielsweise eine Anlage für einen hohen Eigenverbrauch ausgelegt werden und eine weitere für die Einspeisung des Stroms genutzt werden. Solch technisch getrennten Anlagen mit eigenen Wechselrichtern usw. bieten sich allerdings nur für wenige Haushalte mit großen Flächen auf dem Dach oder Grundstück an.
Regionale Förderung Photovoltaik 2023
Sowohl auf Landes- als auch auf Kommunalebene gibt es zahlreiche weitere Programme zur Förderung von Photovoltaik. Die meisten dieser Photovoltaik Förderprogramme beziehen sich auf die Investition in einen Stromspeicher, der in Verbindung mit einer neu in Betrieb genommenen Photovoltaikanlage im jeweiligen Bundesland bzw. in der jeweiligen Kommune installiert wird.
Die einzelnen Photovoltaik Förderprogramme sind an spezifische Förderbedingungen geknüpft. Welche davon für Sie in Frage kommt, kann Ihr Fachberater sagen.
Regionale Förderungen nach Bundesländern:
Baden-Württemberg Photovoltaik Förderung: Schwerpunkt Elektromobilität
Seit 1. Dezember 2021 können Betreiber von Photovoltaikanlagen vom Förderprogramm „BW-e-Solar-Gutschein“ profitieren. Durch dieses werden von der Staatsbank für Baden-Württemberg, der L-Bank, die Unterhaltungs- und Betriebskosten für neue vollelektrische Elektrofahrzeuge gefördert. Pro Fahrzeug, das in Baden-Württemberg zugelassen und eingesetzt wird, erhalten Sie Zuschüsse bis zu 1.000 Euro. Wenn im Zuge der Anschaffung eines Elektrofahrzeugs auch eine neue Wallbox installiert werden soll, gibt es einen zusätzlichen Zuschuss in Höhe von bis zu 500 Euro pro Wallbox. Um diese Photovoltaik Förderung in Baden-Württemberg zu erhalten, muss die Wallbox jedoch mehr als 500 Euro gekostet haben und über Ihre Photovoltaikanlage versorgt werden. Die Staatsbank des Bundeslandes Baden-Württemberg fördert Batteriespeicher, wenn eine Photovoltaikanlage neu errichtet wird.
Bayern Photovoltaik Förderung: 10.000-Dächer-Programm stark nachgefragt
Bereits im Jahr 2019 hat Bayern ein eigenes Förderprogramm für Photovoltaik-Anlagen in Verbindung mit einem Batteriespeicher ins Leben gerufen. Allerdings war das "10.000-Häuser-Programm" gedeckelt. Im April 2022 wurde das Antragsziel erreicht, weshalb das Programm eingestellt wurde. Weiteres Fördergeld wurden nur für bestehende Anträge bis zum 22.04.2022 ausgeschüttet.
Durch das 10.000-Häuser-Programm wurden in Bayern in drei Jahren rund 700 Megawatt Solarleistung gefördert. Durch die Kopplung an die Investition in einen Batteriespeicher habe man so einen wichtigen Beitrag zu einer unabhängigeren Stromversorgung geleistet, sagt der bayerische Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger, Freie Wähler.
Im Rahmen des Förderprogramms war ein Zuschuss von 500 bis 3.200 Euro möglich, je nach Größe der Photovoltaik-Anlage. Informationen zu aktuellen Fördermöglichkeiten für Photovoltaikanlagen in Bayern, gibt es beim Solarteur in Ihrer nähe.
Berlin Photovoltaik Förderung: Programm „SolarPLUS“
In Berlin wurde die bisherige Photovoltaik Förderung „EnergiespeicherPLUS“ zum 1. September 2022 durch das neue Programm "SolarPlus" ersetzt und erweitert. Seit dem 1. November 2022 ist das elektronische Antragssystem nutzbar. Details zu den genauen Förderinhalten und dem Startermin werden gerade abgestimmt, erläuterte die Investitionsbank Berlin (IBB). Der Senat der Hauptstadt stellt in seinem Haushaltsplan insgesamt 1,24 Millionen Euro Landesmittel bereit und zwar 100.000 Euro für das Jahr 2022 und 1,14 Millionen Euro für das Jahr 2023, berichtet das "PV-Magazin". Insgesamt stehen bis zum Ende des Jahres 2023 6,9 Millionen Euro Fördermittel zur Verfügung.
Es werden vier Pakete gefördert:
Modul A
- Begutachtung der Statik einer Dachkonstruktion, des Zustandes des Dachs, inkl. Empfehlung über die Installation einer PV-Anlage
- Begutachtung der Dach-Eignung für Installation einer PV-Anlage (Verschattung, Effizienz)
- Studien zur technischen Umsetzung, Risiko- und Erfolgsaussichten-Einschätzung
- Erstellung eines Zähler- und Messkonzepts
- PV-Anlagen & Steuern - Kostenübernahme für Steuerberatungen
Modul B
- Übernahme der Kosten für die Installation eines Messplatzes für die keine Zähler vorhanden sind oder Messplätze vor dem 31.12.2014 in Betrieb genommen wurden
- Notwendige Maßnahmen an Hausanschlüssen bei Mieterstromprojekten
Modul C
- Gefördert wird der Kauf von Stromspeichern beim Betrieb in einer Photovoltaikanlagen und außerdem die Kosten für Managementsysteme und Komponenten
- Pacht- und Leasingverträge von Stromspeichern werden ebenfalls gefördert
Modul D
- Förderung Photovoltaik von Anlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden, wenn eine denkmalrechtliche Genehmigung vorhanden ist
- Das gilt für: Solardachziegel, Indach-PV-Anlagen, Solare Dachbahnen, farblich angepasste PV-Anlagen
- Photovoltaikanlagen die Bestandteil der Fassade sind
- Gründach-Photovoltaikanlagen werden gefördert, aber nicht, wenn sie bereits mit dem Programm "GründachPlus" unterstützt wurden
Wer kann die Förderung Photovoltaik 2023 erhalten?
Die Antragsberechtigung wird für die einzelnen Module individuell festgelegt. Privat oder gewerblich genutzter Ein- und Mehrfamilienhäuser sowie Gewerbeimmobilien können gefördert werden. Welche aktuelle Photovoltaik Förderung Berlin anbietet, können Ihnen unsere Experten sagen.
Brandenburg Photovoltaik Förderung: Speicher und PV gefördert
Mit der Energiestrategie 2040 soll der Umbau des Energieversorgungssystems weiter vorangetrieben und an die neuen wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen angepasst werden. Die Förderung des "Kleinspeicher-Programms" wurde aber mit dem Haushalt 2021 auf unbekannte Zeit eingestellt. Allerdings strebt Brandenburg mit der "Energiestrategie 2040" eine installierte elektrische Leistung aus Photovoltaik (PV) von 18.000 MW für das Jahr 2030 und 33.000 MW installierter Leistung für das Jahr 2040 an.
Bremen Photovoltaik Förderung: Weiter ausgebaut
"Ende 2020 waren im Land Bremen etwa 2.550 Photovoltaikanlagen mit einer installierten Leistung von gut 51 Megawatt (peak) in Betrieb, für die im längerfristigen Mittel ein jährlicher Stromertrag von gut 42,6 Millionen Kilowattstunden erwartet wird." Das berichtet die Hansestadt Bremen auf ihrer Solarenergie-Webseite. Der "Bremer Förderlotse" informiert kostenlos über Förderprogramme der Hansestadt Bremen. Es werden aber bislang keine konkreten Förderprogramme auf der Seite genannt.
Hamburg Photovoltaik Förderung: Hansestadt bundesweiter Vorreiter
Das Hamburger Klimaschutzgesetz sieht unter anderem eine Pflicht zur Installation von Photovoltaikanlagen ab dem Jahr 2023 auf Dächern von Neubau vor. Für Bestandsgebäude, bei denen die Dachhaut vollständig erneuert wird, greift die Pflicht ab 2025. Ab Mitte 2021 muss beim Heizungstausch ein Mindestanteil des Wärmeenergiebedarfs aus erneuerbaren Energien gedeckt werden. Zur Umsetzung des Klimaplans stehen will die Hansestadt Hamburg bis zum Jahr 2030 ein Gesamtvolumen von rund zwei Mrd. Euro ausgeben. Ansonsten verweist Hamburg nur auf bundesweite Programme.
Hessen Photovoltaik Förderung: Umfangreiche Unterstützung
Das Land Hessen bietet ein unbefristetes Förderangebot unter anderem von PVT-Modulen zur gleichzeitigen Erzeugung von Strom und Wärme. Planungen zu Floating PV, Fassaden-PV und Agro-PV. Zusätzlich bieten einzelne hessische Städte Förderprogramme an. Das Bundesland will bis zum Jahr 2045 klimaneutral sein. Aktuelle Förderungen Photovoltaik 2023 finden Sie bei der Landesenergieagentur Hessen.
Mecklenburg-Vorpommern Photovoltaik Förderung: Balkon PV Anlagen gefördert
Das Bundesland Mecklenburg-Vorpommern hat ein 10-Mio-Euro-Förderprogramm aufgelegt. Anträge können Mieter und Besitzer von selbst genutztem Wohneigentum, die ihren Erstwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern haben, stellen. Allerdings sind Unternehmen und Kommunen, Vereine, Stiftungen, Genossenschaften, Verbände und andere Gesellschaften bislang nicht antragsberechtigt.
Der Betrag ist auf max. 500 Euro pro steckerfertiger PV-Anlage und Wohnungseinheit für Anschaffung und Installation der PV-Anlage gedeckelt, jedoch maximal auf die Höhe der Ausgaben begrenzt. Die Details für die Förderbedingungen finden sich seit Oktober 2022 auf der Seite des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern und des Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern.
Niedersachsen Photovoltaik Förderung: Balkon PV Anlagen gefördert
Lediglich einige niedersächsische Kommunen bieten diese Förderprogramme an. Welche aktuelle Photovoltaik Förderung Niedersachsen offeriert, können Ihnen unsere Experten sagen.
Nordrhein-Westfalen Photovoltaik Förderung: Hoffnung auf Neustart
NRW stellte die Landesförderung für Wallboxen und Batteriespeicher Mitte des Jahres 2022 ein. Aktuelle Programme finden Sie auf dieser Seite.
Rheinland-Pfalz Photovoltaik Förderung: Neuauflage der Programme
Rheinland-Pfalz unterstützte über das „Solar-Speicher-Programm“ die Neuinstallation von Photovoltaik-Anlagen mit einer Leistung von mindestens 5 kWp in Zusammenhang mit Batteriespeichern. Die Solarförderung Rheinland-Pfalz ist zwar im November 2021 abgelaufen, soll aber neu aufgelegt werden.
Effizienzkredit RLP
Eine zinsgünstige Finanzierung ist über das Landesförderprogramm „Effizienzkredit RLP“ möglich. Gefördert werden Vorhaben zur Nutzung erneuerbarer Energien. Auch die Förderung von EEG-Anlagen ist möglich. Eine Vergütung nach dem Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) ist dann unschädlich, wenn der Kredit beihilfefrei vergeben wird. Antragsberechtigt sind KMU, MidCap-Unternehmen und Freiberufler.
Das zuständige Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität (MKUEM) plant das Solar-Speicher-Programm II (SSP II) an den Start zu bringen, das ausschließlich Kommunen adressiert. Ein Startzeitpunkt steht allerdings leider noch nicht fest. Die Förderung von privaten Haushalten ist nicht vorgesehen. Weitere Informationen zur Photovoltaik bietet die Solarinitiative Rheinland-Pfalz.
Welche aktuelle Photovoltaik Förderung Rheinland-Pfalz anbietet, können Ihnen unsere Experten sagen.
Saarland Photovoltaik Förderung: Energiewende befeuert
Auf der Seite ZEP kommunal 2014-2020 finden Sie die Förderprogramme zur Energiewende des Saarlandes. Förderanträge können bis ins Jahr 2023 hinein gestellt werden.
Sachsen Photovoltaik Förderung: Anlagen und Speicher unterstützt
Für dieses Programm können zurzeit keine neuen Anträge gestellt werden. Die vom Landesgesetzgeber für das Jahr 2022 zur Verfügung gestellten 3,8 Mio. EUR sind ausgeschöpft und sogar bereits überschritten worden. Welche aktuelle Photovoltaik Förderung Sachsen anbietet, können Ihnen unsere Experten sagen. Von Januar bis Ende August 2022 wurden 8756 Photovoltaikanlagen (PV) neu errichtet, deren Leistung entspricht 157 Megawatt in der Spitze (Peak).
Sachsen-Anhalt Photovoltaik Förderung: Batteriespeicher in Verbindung mit PV-Anlagen bezuschusst
Das Bundesland Sachsen-Anhalt legt das Förderprogramm "Sachsen-Anhalt speichert" neu auf und fördert Investitionen in Stromspeicher, in Verbindung mit neuen Photovoltaikanlagen auf Dächern. Der Landtag stellte dazu Haushaltsmittel in Höhe von 2,9 Millionen Euro zur Verfügung. Diese sollten eigentlich bis Ende 2023 reichen, waren im Dezember 2022 aber aufgrund der hohen Nachfrage bereits nach wenigen Tagen komplett ausgeschöpft.
Förderung:
- Nicht rückzahlbarer Zuschuss von 300 Euro je kWh nutzbarer Speicherkapazität des Stromspeichers bis 25 kWh
- Jede darüber hinausgehende Speicherkapazität mit 200 Euro je kWh
- Ein einmaliger Bonus von 1.000 Euro für einen stationären Ladepunkt für Elektrofahrzeuge
- Auszahlung erfolgt in einer Summe nach Abschluss des Vorhabens
Schleswig-Holstein Photovoltaik Förderung: Ausbaufähig
Die Landesregierung von Schleswig-Holstein legt das Förderprogramm "Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger" neu auf. Seit Januar 2023 können neue Anträge eingereicht werden. Mit 75 Millionen Euro wurde das Fördervolumen gegenüber dem Vorgänger deutlich erhöht.
Gefördert wird unter anderem:
- elektrisch betriebene Wärmepumpen (in Höhe von 2.000 Euro)
- Anschluss an ein Wärmenetz (in Höhe von 500 Euro)
- Solarthermieanlagen und Biomasseheizungsanlagen (beide in Höhe von 900 Euro)
- Photovoltaik-Balkonanlage werden mit 200 Euro gefördert (Leistung zwischen 250 und 600 Watt)
- Batteriespeicher und -managementsysteme bis 750 Euro
- Wallboxen (Bei Mehrfamilienhäusern mit min. drei Wohneinheiten)
Thüringen Photovoltaik Förderung: „Solar Invest“
Thüringen stoppt das Photovoltaik Förderprogramm „Solar Invest“. Aktuell gibt es im Freistaat daher keine landesweite Förderung Photovoltaik 2023, regionale Programme sind aber möglich. Wie Sie dennoch möglichst günstig an Ihre Photovoltaik-Anlage kommen, erfahren Sie in Ihrer Online-Beratung.
Die aktuellsten Förderungen für Erneuerbare Energien.
Photovoltaik Förderung 2023: Das plant die Ampelregierung
Die neue Bundesregierung plant in den kommenden Jahren einen massiven Ausbau der Solarenergie. Bis 2030 sollen 80 Prozent des zu erwartenden Strombedarfs aus erneuerbaren Energien kommen. Die erzeugte Solarenergie soll bis dahin auf 200 Gigawatt PV Leistung steigen. Damit das gelingt, müssen in den kommenden acht Jahren aber noch rund 140 Gigawatt Leistung zugebaut werden.
Damit dieses ehrgeizige Ziel erreicht wird, will die Bundesregierung bürokratische Hürden abbauen und Verfahren vereinfachen. Weil gleichzeitig eine Photovoltaik-Pflicht für Neubauten kommt, ist mit einem Nachfrageschub zu rechnen. Wer also 2023 von der Photovoltaik Förderung profitieren will, sollte sich zügig beraten lassen.
Auf bundesweiter Ebene wird Solarstrom über die Einspeisevergütung gefördert. Anlagenbetreiber bekommen dabei Geld für den Strom, den sie nicht selbst verbrauchen, sondern ins öffentliche Netz einspeisen. Die Förderung geht jedoch zurück, aktuell liegt sie noch bei fünf bis sieben Cent je kWh, je nach Anlagengröße. Bisher wird die Einspeisevergütung über die EEG-Umlage finanziert. Das ist ein Aufschlag auf den Strompreis, den alle Verbraucher zahlen. Die Ampelregierung hat jedoch angekündigt, die EEG-Umlage abzuschaffen, um die Verbraucher und auch Selbstversorger zu entlasten. Die Umlage fällt für Anlagen bis 10 kWp zum 1. Januar 2023 weg.
Die EU hat beschlossen, dass Photovoltaik-Anlagen in der Anschaffung und Installation von der Mehrwertsteuer befreit werden können. Die Befreiung von der Umsatzsteuer gilt seit 2023 auch in Deutschland.
FAZIT: Auch wenn noch einige Fragen offen sind, bleibt klar: Strom aus Photovoltaik für den Eigenverbrauch bleibt in Zukunft ein verlässliches Mittel, um sich gegen die Schwankungen des Marktes abzusichern. Wer seinen eigenen Strom erzeugt, investiert in die Altersvorsorge und in finanzielle Sicherheit.
Informieren Sie sich jetzt über die Vorteile einer eigenen Photovoltaikanlage. Unsere Solar-Fachpartner beraten Sie gerne kostenlos und unverbindlich. Wir informieren Sie auch über Fördermöglichkeiten für Photovoltaik und Ihre persönlichen Vorteile.
Photovoltaik Förderung: Was ist das EEG-Osterpaket?
Das Osterpaket geht auf eine Initiative des grünen Wirtschaftsministers Robert Habeck zurück. Es enthält mehrere Maßnahmen, um den Ausbau erneuerbarer Energien in Deutschland systematisch zu fördern. Das betrifft vor allem die Windkraft- und die Photovoltaik Förderung.
Habeck plant unter anderem, die Vergütung für Volleinspeiser anzuheben. Also für Besitzer einer Photovoltaik-Anlage, die ihren Strom komplett ins Netz einspeisen und diesen nicht selbst verbrauchen. Sie sollen künftig eine Vergütung von bis zu 13,8 Cent/kWh erhalten. Allerdings ist es auch unter diesen Voraussetzungen günstiger, Strom selbst zu produzieren, als diesen beim Versorger einzukaufen.
Zudem soll die Degression der Einspeisevergütung bis Anfang 2024 ausgesetzt werden. Das heißt, dass die PV-Einspeisevergütung für längere Zeit konstant bleiben soll.
Weitere Maßnahmen beziehen sich auf den Ausbau von Flächenanlagen, etwa auf landwirtschaftlichen Flächen, oder was die Möglichkeit angeht, auch Großanlagen schnell und unbürokratisch zu realisieren. Das EEG-Osterpaket zur Photovoltaik Förderung wurde vom Kabinett beschlossen.
EEG 2023: Was steht darin?
Anfang April hat die Bundesregierung ihren Entwurf für die nächste Version des Erneuerbare Energien-Gesetzes (EEG) vorgestellt. Was steht drin?
Schon in der aktuellen Fassung, dem EEG 2021, ist vorgegeben, dass bis 2030 der Großteil der in Deutschland verbrauchten Energie aus erneuerbaren Quellen kommen soll. 80 Prozent lautet die Vorgabe. Diese Quote wird im neuen Entwurf bestätigt, allerdings wurde der prognostizierte Stromverbrauch deutlich angehoben, vor allem weil Strom im Wärmesektor eine größere Rolle spielen wird. So wurde etwa das Ausbauziel der Solarenergie von 200 auf 215 Gigawatt erhöht.
Stromerzeugung und die Energieversorgung gelten nun als Bausteine der öffentlichen Sicherheit, sie seien von "überragendem öffentlichen Interesse". Daraus sollen Anlagenbetreiber eine höhere Rechtssicherheit erhalten. Das kann Betreiber von privaten Photovoltaik-Anlagen betreffen. Eine größere Rolle wird es wohl aber bei den Planungs- und Genehmigungsverfahren von Windkraft-Anlagen spielen. Auch das Zusammenspiel von nachhaltiger Stromerzeugung und Umwelt- oder Denkmalschutz wurde erleichtert.
Für Betreiber von Photovoltaik-Anlagen ist die angepasste Vergütung interessant. Wer seinen Strom aus der Photovoltaik-Anlage komplett ins Netz einspeist, erhält künftig 1,3 Cent mehr pro kWh als bisher. Der Vergütungssatz soll von 12,5 auf 13,8 Cent steigen. Das bedeutet aber nicht, dass man nun vom Eigenverbrauch auf die Volleinspeisung umsatteln sollte. Denn es ist immer noch deutlich günstiger, den selbst erzeugten Strom zu verbrauchen, als Strom beim Versorger einzukaufen.
Eine umfangreiche Gegenüberstellung des aktuell gültigen EEG 2021 mit dem Entwurf des EEG 2023 hat die Stiftung Umweltrecht erarbeitet. Sie vergleicht dabei den gut 300 Seiten langen Gesetzesentwurf Absatz für Absatz. Die vergleichende Synopsis ist auf der Webseite der Stiftung einsehbar und wird laufend aktualisiert.